▸ Wen es betrifft
Bin ich betroffen? Die Kurz-Prüfung.
- Sie verkaufen online (Shop, Bestellfunktion) an Verbraucher → in der Regel betroffen.
- Kunden können online buchen oder Termine mit Vertragsabschluss vereinbaren (Reservierung, Buchungssystem, Terminbuchung) → in der Regel betroffen.
- Reine Visitenkarten-Webseite ohne Kauf-/Buchungsfunktion → vom BFSG meist nicht erfasst; Barrierefreiheit bleibt trotzdem sinnvoll.
- Kleinstunternehmen-Ausnahme: Unter 10 Beschäftigte und max. 2 Mio. € Jahresumsatz — gilt für Dienstleistungen, nicht für den Verkauf von Produkten.
Dieser Überblick ist eine verständliche Zusammenfassung, keine Rechtsberatung. Ob das BFSG auf Ihren konkreten Fall zutrifft, klärt im Zweifel Ihr Anwalt oder Ihre Kammer.
▸ Was verlangt wird
Was „barrierefrei" praktisch bedeutet.
Maßstab sind die anerkannten Standards (EN 301 549 / WCAG). Die wichtigsten Punkte, übersetzt in Klartext:
- Lesbare Kontraste: Text muss sich klar vom Hintergrund abheben — kein hellgrauer Text auf weißem Grund.
- Bedienbar ohne Maus: Alle Funktionen (Menü, Formulare, Buchung) müssen per Tastatur erreichbar sein.
- Alternativtexte: Bilder brauchen Beschreibungen, die ein Screenreader vorlesen kann.
- Verständliche Formulare: Beschriftete Felder, klare Fehlermeldungen, logische Reihenfolge.
- Struktur: Saubere Überschriften-Hierarchie und Landmarken — davon profitieren übrigens auch KI-Suchmaschinen, die Ihre Seite auslesen.
- Barrierefreiheitserklärung: Betroffene Anbieter müssen über den Stand der Barrierefreiheit informieren.
▸ Der Doppel-Nutzen
Barrierefrei heißt: auch für KI besser lesbar.
Saubere Struktur, klare Beschriftungen, Alternativtexte — genau die Signale, mit denen ChatGPT, Claude und Perplexity Inhalte verstehen. Wer das BFSG sauber umsetzt, verbessert nebenbei seine KI-Sichtbarkeit. Deshalb bauen wir beides in einem Zug: Pflicht erfüllen und sichtbar werden. Webseiten ab 499 €, bestehende Seiten rüsten wir nach — den Zustand Ihrer aktuellen Seite prüfen wir im kostenlosen Erstgespräch.
▸ Häufige Fragen